- Konzernunternehmung
- Kon|zẹrn|un|ter|neh|mung, die (Wirtsch.): Konzernunternehmen: dass die vorhandenen Aktienpakete von den -en an einen Treuhänder ... abgetreten sind (Rittershausen, Wirtschaft 66).
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Gleichordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Konzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss eines herrschenden oder mehrerer abhängiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung, wobei jede Unternehmung eine eigene Bilanz und Erfolgsrechnung hat. Dafür… … Deutsch Wikipedia
Unternehmensgruppe — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Unterordnungskonzern — Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbstständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen. Inhaltsverzeichnis… … Deutsch Wikipedia
Konzernrecht (Deutschland) — Das Konzernrecht befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen von Konzernen. Der Konzernbegriff ist zum einen von kartellrechtlicher Relevanz: Das sogenannte Konzernprivileg, also das Privileg der am Konzern beteiligten Konzernunternehmen, führt… … Deutsch Wikipedia